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Auch wenn man sie formal noch leicht auflösen konnte: Mit der Verlobung galt in früheren Jahrzehnten eine Eheschliessung in absehbarer Zeit als so gut wie besiegelt. Falls das Verlöbnis doch noch in die Brüche ging, waren vor allem Frauen von einem mehr oder weniger grossen sozialen Gesichtsverlust betroffen.

Diese Zeiten sind zwar längst vorbei, trotzdem entscheiden sich viele Paare vor der Hochzeit immer noch für die Verlobung. Für die Verlobten ist sie heute vor allem ein romantisches Versprechen vor dem offiziellen Bund fürs Leben.

Einen festgelegten Rahmen dafür gibt es längst nicht mehr. Das Spektrum der Möglichkeiten reicht von der traditionellen Familienfeier über ein Candle-Light-Dinner für die Verliebten bis zu einer Ferienreise, die sich dann als ein erster Honeymoon herausstellt. Die formale Seite ist recht simpel: Die beiden Partner versprechen sich die Ehe. Als verlobt gelten Paare auch ohne diesen Schritt, sobald sie bei ihrem örtlichen Zivilstandamt den Antrag auf die Eheschliessung stellen. Dagegen wird das blosse Zusammenziehen eines Paares nicht als Verlobung angesehen.

Eheversprechen ohne Rechtsanspruch

Rein rechtlich gesehen liegt eine Verlobung etwa in der Mitte zwischen einem folgenlosen Versprechen und dem eigentlichen Ja-Wort. Ein Rechtsanspruch auf die Hochzeit oder eine Änderung des zivilrechtlichen Personenstandes sind damit nicht verbunden. Ebenso formlos, wie das Heiratsversprechen abgegeben wird, kann es das Paar auch wieder lösen.

Trotzdem trifft das Schweizerische Zivilgesetzbuch in den Paragrafen 90 bis 93 einige Regelungen zur Verlobung. Diese betreffen vor allem Ausgaben der beiden Partner für Verlobungsgeschenke oder für die Vorbereitung der geplanten Hochzeit. Verlobungsgeschenke müssen in natura oder ihrem Geldwert zurückgegeben werden. Bei bereits erfolgten Auslagen für die Hochzeit wird ein „angemessener Beitrag“ fällig, der sich vor allem nach der finanziellen Leistungskraft des Ex-Verlobten bemisst. Kein Anspruch auf eine solche Kostenbeteiligung besteht, wenn die Verlobung wegen krassen Fehlverhaltens eines Partners endet. Für alle Ansprüche aus einer gescheiterten Verlobung besteht eine Verjährungsfrist von einem Jahr.

Die Verlobung – romantisches Versprechen vor dem Bund für Leben

Für viele Paare ein Muss: der Verlobungsring

Aber zurück zum romantischen Versprechen: Die meisten Paare, die sich verloben, wünschen sich dafür auch Verlobungsringe, die meist – in der Schweiz ebenso wie der Ehering – an der linken Hand getragen werden. Noch vor wenigen Generationen war es üblich, dass Schweizer Paare ihre künftigen Trauringe zunächst als Verlobungsringe trugen. Inzwischen setzt sich auch hierzulande eine Tradition aus dem angelsächsischen Raum immer stärker durch: Der Ehemann in spe schenkt seiner Liebsten zusammen mit dem Heiratsantrag einen individuellen Ring – nimmt sie ihn an, steht Verlobung und Eheschliessung nichts im Wege.

Im Trend: Weiss- oder Roségold

Die Wahl des richtigen Verlobungsringes fällt den Herren jedoch oft nicht ganz leicht. Beat Stierlin, Geschäftsführer des traditionsreichen Familienunternehmens Sutter Uhren & Schmuck in Winterthur, beschreibt, was beim Kauf eines solchen Ringes wichtig ist. Grundsätzlich gilt, dass eine Verlobung etwas sehr Intimes ist – entsprechend sorgfältig sollte der Mann versuchen, den Geschmack und die Wünsche seiner Partnerin zu treffen. Liebt sie dezenten Schmuck oder hat sie ein Faible für etwas auffälligere Stücke? Bevorzugt sie Gelbgold oder Weissgold?

Aus seinem Alltag weiss der Juwelier, dass die meisten Frauen sich zur Verlobung über einen klassischen Ring am meisten freuen. In der Regel handelt es sich dabei um einen schlichten, hochwertig verarbeiteten Solitär mit einem Brillanten. Wichtig zu wissen: 95 % seiner Kunden wünschen sich den Ring in Weissgold. Ein sehr aktueller Trend ist auch Roségold, das derzeit erst im Kommen ist. Gelbgold spielt demgegenüber heute eine geringere Rolle – wenn überhaupt, wird es vor allem für Trauringe verwendet.

Für Schweizer zählt auch bei ihren Verlobungsringen Qualität

Wie viel ein Verlobungsring kosten sollte, spielt laut Stierlin in der Schweiz bisher keine zentrale Rolle. In England oder den USA gibt es dafür wesentlich strengere Regeln: Der Wert des Verlobungsringes sollte mindestens zwei bis drei Monatsgehälter des Schenkenden betragen, auch auf einen möglichst grossen Stein wird dort viel Wert gelegt. Zwar gebe es auch in der Schweiz den Trend, mehr Geld in den Kauf des Verlobungsringes zu investieren, wichtig sei den Schweizern bisher jedoch vor allem Qualität und damit die Verarbeitung des Ringes. Empfehlenswert ist der Kauf eines Schmuckstücks mit zertifizierten Diamanten – am renommiertesten ist hier das US-amerikanische GIA-(Gemological Institute of America)-Zertifikat.

Vorsicht Fauxpas – ein zu kleiner Ring

Kompliziert kann auch die Wahl der richtigen Grösse werden. Optimal ist, wenn Kunden beim Kauf des Verlobungsringes einen anderen Ring der Partnerin als Grössenvorlage präsentieren können. Trotzdem passieren dabei viele Fehler: Die Ringfinger der rechten und linken Hand unterscheiden sich oft stark in ihrem Umfang. Besonders „problematisch“ ist, wenn der Ring nach der Hochzeit an der anderen Hand getragen werden soll. Die meisten Juweliere raten zum Kauf eines etwas grösseren Ringes oder fertigen Verlobungsringe etwas grösser an. Die meisten Ringe werden nach der Verlobung grössenmässig noch etwas angepasst. Ein grober Fauxpas ist dagegen, wenn der Ring am grossen Tag nicht einmal auf den Finger der Verlobten passt.

Mit dem Verlobungsring wird die geplante Eheschliessung greifbar und auch für Aussenstehende sichtbar. Eine Frage ist jedoch, ob das Paar die traditionelle Variante wählen, also der Mann seine Liebste mit seinem Heiratsantrag und dem Ring wirklich überraschen muss. Sicherlich ist der Romantikfaktor hier besonders gross, trotzdem begeben sich viele Paare erst nach der Verlobung gemeinsam auf die Suche nach dem ganz besonderen Ring.

 

Oberstes Bild: © wavebreakmedia – shutterstock.com

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