Cannabisgesetze und Vorschriften in der SchweizCannabisgesetze und Vorschriften in der Schweiz

Cannabisgesetze und Vorschriften in der Schweiz

Cannabis ist weltweit als illegale Substanz bekannt. Es ist sowohl bei Benutzern als auch bei Nichtbenutzern beliebt. Die Legalität von Cannabis ist in den verschiedenen Ländern unterschiedlich. Ist der Kauf, der Anbau oder die Gewinnung von Cannabis in der Schweiz anders als in anderen Teilen der Welt? Welche Vorschriften halten die Schweizer davon ab, Cannabis frei zu besitzen und zu konsumieren? Sie sind dabei, es herauszufinden, lesen Sie weiter. In diesem Artikel werden die rechtlichen Fragen bezüglich Cannabiskonsum, CBD-Produktion und medizinischem Cannabis in der Schweiz erörtert.

Was ist Cannabis?

Cannabis, auch bekannt als Marihuana, ist eine Droge, die aus der Cannabis-Sativa-Pflanze gewonnen wird. Seine Hauptbestandteile sind Tetrahydrocannabinol (THC) – das für seine psychotischen Wirkungen bei Konsumenten verantwortlich ist – und Cannabidiol (CBD) – der nicht-psychoaktive Teil von Cannabis. CBD ist beliebt für seine potenzielle Verwendung in der Medizin zur Linderung von Schmerzen, Entzündungen und anderen heilenden Vorteilen. Aufgrund der THC- und CBD-Bestandteile in Cannabis konsumieren Menschen auf der ganzen Welt es zu medizinischen und Freizeitzwecken. Es wird normalerweise durch Rauchen, Spritzen oder durch Zugabe zu Lebensmitteln konsumiert.

Ist die Verwendung von Cannabis in der Schweiz legal?

Das Schweizer Recht is wirklich streng gegen den Besitz, Verkauf, Kauf und Vertrieb von Cannabis. Der Kauf von Cannabissamen in der Schweiz könnte einen ernsthaften Ärger mit Strafverfolgungsbehörden bringen. In der Schweiz gibt es seit langem kein Gesetz, das speziell den Einsatz von CBD regelt. (Weitere Informationen finden Sie beim Bundesamt für Gesundheit.) In letzter Zeit wurde jedoch die öffentliche Aufmerksamkeit auf die vorteilhafte Verwendung von CBD in der Medizin gelenkt, und dies hat die Schweizer Regierung dazu veranlasst, seine Verwendung zu regulieren.

Cannabis mit einem THC-Gehalt von mehr als 1 % gilt in der Schweiz nach dem Bundesbetäubungsmittelgesetz als verbotenes Betäubungsmittel. Nach diesem Gesetz darf Cannabis nur für medizinische Zwecke verwendet werden, wenn der THC-Gehalt 1 % oder weniger beträgt. Der Konsum von Cannabis mit mehr als 1% THC-Gehalt bedarf einer Sonderbewilligung des BAG und das unter sehr restriktiven Bedingungen. Das Gesetz wird derzeit überprüft, da die potenziellen Vorteile von THC bei der Heilung von Patienten zunehmen. Sehen Sie Verordnungen zu medizinischem Cannabis und Cannabinoiden.

 Verordnungen zu medizinischem Cannabis und Cannabinoiden

Welche Gesetze gelten für Cannabis?

Medizinische Verwendung

CBD Schweiz gilt nicht als Betäubungsmittel und darf daher für medizinische Zwecke angebaut, verkauft und konsumiert werden. Nach Schweizer Gesetzgebung darf Cannabis – in welcher Form auch immer – mit mindestens 1 % THC auch legal gekauft und verkauft werden, solange eine Bewilligung des BAG vorliegt.

Öffentlicher Konsum

Der Konsum von Cannabis wird in der Schweiz geduldet, solange er nicht in der Öffentlichkeit konsumiert wird. Im Jahr 2012 hat das Bundesgesetz den Besitz in kleinen Mengen entkriminalisiert, sofern er nicht an Minderjährige unter 18 Jahren verkauft wird.

Freizeitnutzung

Der Anbau, Konsum und Handel von Cannabis mit einem THC-Gehalt von weniger als 1 % wird für den Freizeitgebrauch toleriert.

Industrielle Produktion

CBD-basierte Produkte, die sich direkt auf ein gesundes Leben beziehen, wie Lebensmittel und Kosmetika, dürfen ohne vorherige Genehmigung für das Inverkehrbringen nicht auf den Markt gebracht werden. Auch CBD-haltige E-Zigaretten-Liquids werden vom BAG reguliert und sorgen in Zusammenarbeit mit Swissmedic dafür, dass über alle CBD-Produkte Merkblätter gelegt werden.

Es ist wichtig zu verstehen, dass Cannabis, das mindestens 1 % THC enthält, unabhängig von seinem CBD-Gehalt, in der Schweiz als Betäubungsmittel gilt und daher reguliert wird. Die Ausnahme hiervon ist, wenn das Cannabis weniger als 1 % THC-Gehalt enthält. Hanfblüten, CBD-Blüten und Öl unterliegen nicht diesem Betäubungsmittelgesetz, sondern gelten als Tabakersatz. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Cannabis-CBD Schweiz

Bildquelle: © shutterstock.com,

Von mdubach

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