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12. Januar 2021

Medienmitteilung der Taskforce Culture vom 11. Januar 2021

Schweizer Kultursektor im künstlichen Koma!

Seit rund 11 Monaten unterliegt die Kultur- und Veranstaltungsbranche einem eigentlichen Arbeitsverbot. Davon sind rund 270’000 Kulturschaffende und rund 63’000 Kulturunternehmen betroffen. Wir verstehen zwar aus gesundheitspolitischer Sicht die geplante Verlängerung der Pandemie-Massnahmen, aber Arbeits- und Veranstaltungsverbote sind massive Eingriffe in die Wirtschafts- und Kunstfreiheit. Daher sind einfache, rasche und wirksame Entschädigungen unabdingbar. Ausserdem braucht es jetzt eine Strategie für die Wiederaufnahme des Kulturlebens, dies auch im Interesse der Bevölkerung, die Kulturanlässe besuchen will oder selber kulturell aktiv ist. Diese dringenden Anliegen richtet die verbandsübergreifende «Taskforce Culture» in ihrem heutigen Schreiben an den Gesamtbundesrat.

Die Taskforce Culture kann nicht nachvollziehen, warum die versprochenen Entschädigungen bis heute nur zögerlich oder spät fliessen. So ist beispielsweise das neue Formular für eine Ausfallentschädigung gemäss der Covid-19-Kulturverordnung, die auf die Durchschnittswerte der letzten zwei Jahre abstellt, noch nicht in allen Kantonen online, obwohl die gesetzliche Meldefrist am 31. Januar ausläuft. Dies ist unhaltbar.

Es braucht daher dringend schweizweit einheitliche Regelungen und eine klare Vereinfachung der unübersichtlichen Unterstützungsmassnahmen. Die Härtefallentschädigung muss auch für den Kulturund Veranstaltungssektor zugänglich sein, solange zahlreiche kantonale Einschränkungen die Ausfallentschädigung aushöhlen. So dürfen einerseits keine Veranstaltungen mehr stattfinden, aber entstandene Schäden werden trotz Verbot nicht angemessen entschädigt, wenn sie bspw. in einem Kanton ansässig sind, der die Ausfallentschädigung deckelt.

Schweizer Kultursektor im künstlichen Koma!

Schwer nachvollziehbar ist auch die zögerliche Zusprache von dringend benötigten Unterstützungen wie beispielsweise der Kurzarbeitsentschädigung für befristet Angestellte. Befristete Arbeitsverhältnisse sind gerade im Kultursektor häufig anzutreffen. Dennoch wurde die Kurzarbeitsentschädigung für befristet Angestellte nur für drei Monate bis Ende März bewilligt. Angesichts der aktuellen Situation ist das unverständlich.

Der Schweizer Kultursektor wurde ins künstliche Koma versetzt. Der Bundesrat bestimmt in den nächsten Tagen nötige Anpassungen bei den Abfederungsmassnahmen. Um das zu überleben, braucht der Kultursektor unter anderem:

– Kurzarbeitsentschädigung (auch für befristet Angestellte) bis zum Normalbetrieb, mindestens aber bis Ende 2021

– Corona-Erwerbsersatzentschädigung für alle Selbständigerwerbenden, deren Betrieb aufgrund der Pandemiemassnahmen eingeschränkt wurde, bereits ab einer Umsatzeinbusse von 10% bis zum Normalbetrieb, mindestens aber bis Ende 2021 und unter Ausrichtung einer Betriebszulage

– Eine volle Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen und Kulturschaffende (100%) ohne kantonale Deckelungen oder Ausschlüsse bis zum Normalbetrieb, mindestens aber bis Ende 2021

– Zugang zur subsidiären Härtefallentschädigung auch für Kulturbetriebe, ob Einzelfirma oder juristische Person, bis zum Normalbetrieb, mindestens aber bis Ende 2021

Es kann nicht sein, dass die Schweizerische Nationalbank mittlerweile über eine Ausschüttungsreserve von annähernd 100 Mrd. Franken verfügt und in dieser Krisenzeit dennoch nur 4 Mrd. an die öffentliche Hand ausschütten will. Geld für rasche und ausreichende Entschädigungen an die lahm gelegten Branchen wie die Kultur wäre in der Schweiz vorhanden…

Bildquelle: © shutterstock.com, Veranstalter, M. Dubach Barvermietung

Von mdubach

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